Auf dieser Seite finden Sie wichtige Gesetze, Erlasse und Richtlinien, die für den Ausbau der Windkraft und der Erneuerbaren Energien im Allgemeinen in Nordrhein-Westfalen von besonderer Bedeutung sind:
Zweck dieses Gesetzes ist die Festlegung von Klimaschutzzielen sowie die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung, Berichterstattung über und Fortschreibung von Klimaschutz-und Klimaanpassungsmaßnahmen. Damit sollen der Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen nachhaltig verbessert und die negativen Auswirkungen des Klimawandels begrenzt werden.
Um die Ausbauziele der Windenergie zu erreichen, müssen auch auf Waldflächen neue Vorranggebiete erschlossen werden. Der Leitfaden befasst sich mit den technischen Voraussetzungen, planerischen und rechtlichen Vorgaben, Ersatzaufforstungen und Kompensationsmaßnahmen und informiert über private Waldbesitzstrukturen, regionale Wertschöpfung und Betreibermodelle.
Die EEG Novelle von 2012 orientiert sich an folgenden Leitlinien: den Ausbau der erneuerbaren Energien dynamisch vorantreiben; Kosteneffizienz steigern; Markt-, Netz- und Systemintegration vorantreiben; an bewährten Grundprinzipien des EEG festhalten (insbesondere Einspeisevorrang und gesetzliche Einspeisevergütung). Enthalten sind u.a. die optionale Marktprämie, die Flexibilitätsprämie, das Grünstromprivileg und Entschädigungszahlungen.
Der Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW soll die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen regeln. Er trat am 11. Juli 2011 in Kraft. Inhalte sind unter anderem das Repowering, Bürgerakzeptanz, Tabuflächen, Arten- und Naturschutz, die Rolle der Kommunen, Wind im Wald und Kleinwindanlagen.
Der Leitfaden zeigt, wie der Austausch bestehender Windräder durch wenige, dafür leistungsstärkere Anlagen - das Repowering - bauplanungsrechtlich unterstützt werden kann. Er ist eine Hilfe für Gemeinden und andere Akteure, die das Repowering voranbringen und realisieren wollen.
Ziel der Landesplanung ist eine nachhaltige Entwicklung, die soziale und ökonomische Raumansprüche mit ökologischen Erfordernissen in Einklang bringt. Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wurde 1995 aufgestellt und wird derzeit überarbeitet.
Stephan Lintker
EnergieAgentur.NRW
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